Gerichtliche Beitreibung im Ausland

TC Kancelaria - windykacja sądowa
Wir sind nicht nur in Polen, sondern auch in anderen europäischen Ländern wie der Tschechischen Republik, der Slowakei, Litauen, Rumänien und Deutschland tätig. Auch in anderen Ländern sind wir in der Lage, Forderungen für überfällige Zahlungen geltend zu machen. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung, und wir werden prüfen, wie Sie Ihr Geld zurückerhalten können, und Ihnen alle Möglichkeiten aufzeigen
TC Kancelaria - windykacja sądowa
Hauptseite » Gerichtliche Beitreibung der Forderungen » Gerichtliche Beitreibung im Ausland

Was wir für Sie tun werden

Wir verifizieren den Schuldner im Handelsregister
Wir schicken dem Schuldner eine vorprozessuale Zahlungsaufforderung
Wir bereiten die Unterlagen für die Einreichung einer Klage vor
Wir werden eine Klage beim zuständigen Gericht einreichen
Wir werden die erforderlichen Zahlungen leisten.
Wir übernehmen die rechtliche Vertretung vor dem zuständigen Gericht.
Sobald das Gericht den Mahnbescheid erlassen hat, beantragen wir einen Vollstreckungstitel
Wir beauftragen einen Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsverfahren

Welche Länder beliefern wir?

Wenn Ihr Schuldner aus einem anderen Land kommt, können wir immer prüfen, wie Sie Ihr Geld von ihm zurückerhalten können. Sie müssen sich nur mit uns in Verbindung setzen, und wir werden Ihnen alle Möglichkeiten aufzeigen.

Weitere Informationen

Wie die Eintreibung von Auslandsschulden funktioniert

Die Eintreibung von Forderungen im Ausland sollte nach einem genau definierten Muster erfolgen. Eine sorgfältige Planung aller Schritte ist der Weg, um die meisten Fälle günstig zu lösen.

Ein ordnungsgemäß durchgeführter Auslandsschuldeneinzug erfolgt in 4 Phasen:

  • Erstellung von Dokumenten zum Nachweis des Bestehens einer Forderung,

  • Versuche der außergerichtlichen Beitreibung,

  • Gerichtsverfahren,

  • Vollstreckungsverfahren.

Die Entscheidung, die Hilfe eines Inkassounternehmens im Ausland in Anspruch zu nehmen, zu verzögern, kann das Beitreibungsverfahren nur in die Länge ziehen. Der Gläubiger ist nicht in der Lage, die aktuelle finanzielle Situation des Schuldners selbst einzuschätzen, geschweige denn vorherzusagen, wie sie sich in Zukunft entwickeln wird. Deshalb ist es am besten, bei Zahlungsverzug der Gegenpartei sofort professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Beim Auslandsinkasso ist der Zeitfaktor von größter Bedeutung.

Bewertung der finanziellen Situation des Schuldners

Gleich zu Beginn eines Auslandsinkassos lohnt es sich, zu prüfen, wie sich die finanzielle Situation des Schuldners darstellt, z.B. anhand vorliegender Jahresabschlüsse.

Wir werden Sie auch bitten, uns alle Informationen, die Sie über den Schuldner haben, und die Unterlagen, die die Forderung beweisen, zur Verfügung zu stellen.

Zahlungsaufforderung

Als Nächstes senden wir eine vorgerichtliche Zahlungsaufforderung bezüglich des geschuldeten Betrags, der Zinsen und der Inkassokosten. In diesem Schreiben setzen wir eine Frist, bis zu der das Geld auf Konto des Gläubigers eingegangen sein muss.

Manchmal ist die Nichtzahlung auf ein Versehen oder einen Fehler zurückzuführen, und nach einer Zahlungserinnerung endet das Verfahren mit einer freiwilligen Zahlung.

Wenn die Versuche, die Sache mit der ausländischen Gegenpartei gütlich zu regeln, erfolglos bleiben, bleibt nichts anderes übrig, als die Sache vor Gericht einzuklagen.

Gerichtliche Verfahren und Vollstreckungsverfahren

Dank der Partnerkanzleien, mit denen wir in vielen Ländern zusammenarbeiten, sind wir in der Lage, das gerichtliche Beitreibungsverfahren zügig durchzuführen, indem wir z. B. die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor dem zuständigen Gericht organisieren.

Sobald der Fall angenommen wurde und das Gericht einen Zahlungsbefehl erlassen hat, beantragen wir einen vollstreckbaren Titel. Auf der Grundlage eines rechtskräftigen Urteils mit einer Vollstreckungsklausel kann ein Gerichtsvollzieher die Vollstreckung von Geldern einleiten, indem er zum Beispiel fällige Beträge auf dem Bankkonto des Schuldners pfändet.

Die Rolle der Anwälte bei der internationalen Schuldeneintreibung

Zahlreiche in Polen ansässige Anwaltskanzleien befassen sich mit der Beitreibung von Forderungen im Ausland. Diese Tätigkeiten werden in Zusammenarbeit mit Kanzleien in anderen Ländern durchgeführt. Dadurch können polnische Rechtsberater von ihren ausländischen Kollegen konkrete Unterstützung erhalten. Dadurch wird die effektive Eintreibung von Forderungen und die Erlangung eines Vollstreckungstitels wesentlich erleichtert.

Die Tätigkeit von Rechtsanwälten bei der Eintreibung von Forderungen im Ausland beschränkt sich nicht nur auf die Unterstützung bei der Sammlung von Beweisen oder die Vertretung vor Gericht. Ein Hindernis für die Eintreibung von Geldern ist sehr oft die fehlende Möglichkeit zum Dialog zwischen Gläubiger und Schuldner. Aufgrund der von negativen Emotionen geprägten wirtschaftlichen Beziehungen ist es für Unternehmer in der Regel unmöglich, ohne die Hilfe Dritter eine Einigung zu erzielen.

In einer solchen Situation erweist sich als nützlich die Hilfe von Fachleuten, die unter Berücksichtigung ihrer eigenen Erfahrung und der finanziellen Analyse der verschuldeten Person in der Lage sind, im Interesse des Gläubigers zu handeln. Auf diese Weise erhalten sie eine reale Möglichkeit der Rückzahlung - manchmal ohne Einschaltung des Gerichts.

Schreib uns

oder

Rufen Sie die Hotline an







    Der Administrator Ihrer im obigen Formular angegebenen personenbezogenen Daten ist Transcash Kancelaria Prawna Baranowski Sp.k. mit Sitz in Breslau (Postleitzahl 53-146), ul. Racłwickiej 2-4, Steuer-IdNr 896 158 82 86. Die Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit der Datenschutzerklärung – mit dem Absenden des obenstehenden Formulars erklären Sie, dass Sie dessen Inhalt gelesen haben.

    © 2022 tckancelaria.eu | Datenschutzrichtlinie | Cookie-Richtlinie
    Design Proformat
    Wypełnij formularz, by pobrać artykuł.
    Zgody*
    Administratorem Twoich danych osobowych, przekazanych w powyższym formularzu jest Transcash Kancelaria Prawna Baranowski Sp.k. z siedzibą we Wrocławiu (kod pocztowy 53-146), przy ul. Racłwickiej 2-4, NIP 896 158 82 86. Dane przetwarzane są zgodnie z Polityką prywatności - przesyłając powyższy formularz oświadczasz, że zapoznałeś się z jej treścią.
    Dziękujemy za wypełnienie formularza.