Wir werden Ihren Fall analysieren und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben.
Wir vertreten Sie auch bei Streitigkeiten mit dem Versicherer und in Gerichtsverfahren.
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Was sind Transportschäden?
Transportschäden sind ein Begriff, der eng mit der TSL-Branche verbunden ist. Er bezeichnet eine Situation, in der die transportierte Ladung beschädigt wird, z. B. weil der Fahrer seine Fahrweise nicht an die Straßenverhältnisse und die Besonderheiten der Ladung angepasst hat. Eine Minderung des Warenwerts kann auch durch eine Autopanne entstehen. Dies geschieht z. B., wenn Lebensmittel nass werden oder in einem Fahrzeug mit defektem Kühlaggregat verderben.
Wenn Sie sich fragen, was ein Transportschaden ist, müssen Sie wissen, dass der Begriff auch den Verlust oder Totalverlust einer Sendung umfasst. Solche Vorfälle sind in der Regel das Ergebnis unzureichender Sicherheit des Anhängers oder krimineller Aktivitäten. Der Diebstahl von Gütern ist immer noch ein großes Problem in der TSL-Branche. Es wird durch die Einführung geeigneter Sicherheitsverfahren bekämpft.
Transportschäden werden unterteilt in:
● offene - sie sind von außen erkennbar, ohne dass die Ware ausgeladen werden muss;
● versteckt - ist erst nach dem Auspacken der Verpackung zu sehen.
Die Offenlegung von Schäden erfolgt in der Regel bei der Übergabe der Ladung an den Empfänger. In einem solchen Fall kann die befugte Person die Sendung annehmen und die Unregelmäßigkeiten feststellen oder die Annahme verweigern.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Versicherers über einen Transportschaden
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung des Versicherers bezüglich des Transportschadens unbegründet war, können Sie versuchen, sie zu ändern.
Wenn das Unternehmen beispielsweise den Wert der Entschädigung zu niedrig angesetzt oder die Zahlung verweigert hat, unterstützen wir Sie bei der Einlegung von Rechtsmitteln gegen einen solchen Ausgang des Verfahrens.
Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung eines Antrags auf Überprüfung der gesamten Situation und treten gegebenenfalls in Ihrem Namen vor Gericht auf.
Haftung des Beförderers für Schäden im Inlandstransport
Transportschäden, die im Rahmen von Inlandsdiensten entstehen, werden durch das Zivilgesetzbuch und das Transportgesetz geregelt. Nach diesen Vorschriften haftet der Beförderer auf der Grundlage einer Gefährdungshaftung für die Beschädigung oder den Verlust der Sendung ab dem Zeitpunkt der Annahme der Fracht bis zur Ablieferung beim Empfänger. Er haftet auch für Verspätungen bei der Ablieferung. Es gibt jedoch Situationen, in denen den Frachtführer kein Verschulden an Transportschäden trifft. Dies ist der Fall, wenn Unregelmäßigkeiten entstanden sind aufgrund von:
● Aktivitäten des Absenders;
● Empfängerverhalten;
● die Besonderheiten der beförderten Güter;
● die Auswirkungen höherer Gewalt.
Außerdem muss der Beförderer nachweisen, dass der Transportschaden auf eine der aufgeführten Ursachen zurückzuführen ist. In diesem Fall ist die Haftung für die Unregelmäßigkeit begrenzt und er muss keine Entschädigung zahlen.
Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Lösung solcher Fälle und bei der Sammlung von Beweismaterial. Wir vertreten Sie auch bei Streitigkeiten mit einem Versicherer, der sich weigert, eine Entschädigung für Transportschäden in Polen zu zahlen.
Haftung des Beförderers für Schäden im internationalen Verkehr
Es sei daran erinnert, dass die Grundlage für den Schutz der Interessen des Beförderers ein ordnungsgemäß abgefasster Beförderungsvertrag ist. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte er Folgendes enthalten:
● die für das Ent- und Beladen der Sendung verantwortliche Person;
● die für die Sicherung der Waren zuständige Person;
● das genaue Gewicht und die Menge der beförderten Last;
● mögliche Überwachung einer Sondersendung.
Im internationalen Verkehr ist die Haftung für Transportschäden durch das CMR-Übereinkommen geregelt. Danach haftet der Frachtführer wie im Inlandsverkehr für die vollständige oder teilweise Zerstörung oder den Verlust des Gutes und für Lieferverzögerungen.
Eine Befreiung von der Haftung ist nur in den im CMR-Übereinkommen genannten Fällen möglich. Dies ist möglich, wenn der Schaden am Transportgut durch ein Verschulden des Absenders oder Empfängers verursacht wurde, auf eigene Mängel des Gutes zurückzuführen ist oder durch Umstände entstanden ist, die der Frachtführer nicht vermeiden konnte.